Augen auf beim Verpacken: Versandverpackungen unterliegen neuer Kontrollpflicht

Zweiradbetriebe aufgepasst: Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz. Betroffen sind davon Verpackungen, die typischerweise in privaten Händen als Abfall anfallen, etwa Versandkartons aus dem Onlinehandel.
Händler dürfen nur noch Verpackungen in Umlauf bringen, die der Hersteller bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registriert hat.
Ist meine Verpackung registriert?
- schaut auf der Rechnung oder dem Lieferschein der Ware nach
- fordert zur Not eine schriftliche Bestätigung ein
- oder auf recherchiert unter https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer
Fehlt der Nachweis, gilt ein Verkaufsverbot.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Betriebe sollten sich daher vergewissern, dass die angebotene Ware von registrierten Herstellern stammt.
Übrigens: Händler müssen neben Öldosen nun auch Verpackungen mit schadstoffhaltigem Inhalt zurücknehmen.